Vertragsgutachten für die Krankenversicherung

Kommt der Zahnarzt zu dem Schluss, dass Sie einen Zahnersatz – z. B. eine Zahnkrone oder -brücke – benötigen, so kann er in der Regel nicht umgehend mit der entsprechenden Behandlung beginnen. Zunächst gilt es, Diagnose und Behandlungsplan zu Papier zu bringen und dieses Dokument dann beim Krankenversicherer zur Genehmigung einzureichen. Dies erfolgt mit Hilfe des sogenannten Heil- und Kostenplans. Die Zustimmung durch die Krankenversicherung folgt meist sehr schnell – nur in Ausnahmefällen wünscht die Krankenkasse ein besonderes Gutachten. Dieses enthält:

✔ Informationen über die Notwendigkeit der geplanten Behandlung
✔ den Befund des Zahnarztes
✔ sowie auch die geplante Versorgung

Der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenversicherung

Zahnärzte und Krankenkassen haben eine Vereinbarung getroffen, nach der optional ein von beiden Seiten akzeptierter Gutachter herangezogen werden kann. Eine Vorgehensweise, die im ganzen Bundesgebiet üblich ist, da so auf einfache und verhältnismäßig schnelle Weise Einigungen über bestehende Zweifel erwirkt werden können. Erst wenn auch das Vertragsgutachten zu keiner Klärung führt und der Gutachter zu einer anderen Meinung als der Zahnmediziner gelangt ist, kann der Zahnarzt seinen Widerspruch einlegen.

Statt eines Gutachters kann die Krankenversicherung auch den Medizinischen Dienst zu Rate ziehen – etwas, das vor allem in Niedersachen häufig praktiziert wird. Dort stellen sich Zahnärzte als Gutachter zur Verfügung, sind jedoch ausschließlich im Dienst der Krankenversicherer tätig. Eine Beratung durch diese dritte Person ist vollkommen in Ordnung, dennoch darf das Ergebnis, zu dem der Gutachter letztendlich gelangt, nicht dazu dienen, einen Heil- und Kostenplan abzulehnen. Auf diese Weise kann der Medizinische Dienst Vorschläge in Bezug auf die weitere Behandlung machen – lehnt der behandelnde Zahnarzt diese Vorschläge jedoch ab, so muss die Krankenkasse letztendlich doch wieder auf das Vertragsgutachten zurückgreifen.

Gewissenhafte Behandlungsvorschläge bei Viva Dental Mönchengladbach

Wir agieren und planen grundsätzlich im Sinne unserer Patienten. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Voraussetzungen, Bedürfnisse, Wünsche und natürlich auch die finanziellen Aspekte. Dementsprechend erstellen wir auch die Heil- und Kostenpläne nach bestem Gewissen. Sollte Ihre Krankenversicherung folglich beschließen, ein Vertragsgutachten in die Wege zu leiten, so dürfen Sie beruhigt auf unsere langjährige Erfahrung und unsere Kompetenz vertrauen. Viva Dental Mönchengladbach ist die richtige Zahnarztpraxis an Ihrer Seite – und deswegen verlieren Sie höchstens ein Minimum an Zeit, bis die angedachte Behandlung beginnen kann.

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