Ablauf der Zahnersatz Abrechnung

Zahnersatz kann unter Umständen recht kostspielig werden. Auch wenn die Krankenversicherungen einen nicht unwesentlich Zuschuss zu der geplanten Behandlung leisten, bleibt dem Patienten oft ein ansehnlicher Eigenanteil erhalten. Die Frage, wie es eigentlich zu den ermittelten Kostenaufstellungen kommt, ist somit nicht unberechtigt. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick dazu verschaffen:

✔ Schritt 1: Erstellung des Heil- & Kostenplans

Wenn Ihr Zahnarzt zu dem Schluss kommt, dass Sie einen Zahnersatz – z. B. eine Zahnkrone, eine Zahnbrücke oder eine Prothese – benötigen, so erstellt er einen entsprechenden Heil- und Kostenplan. Dieser Plan enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Zahnstatus, die Regelversorgung sowie die von Ihnen gemeinsam geplante Therapie mit ihren zu erwartenden Kosten.

✔ Schritt 2: Prüfung und Genehmigung

Diesen Heil- und Kostenplan übermitteln Sie – wenn möglich zusammen mit Ihrem gut gefüllten Bonusheft – an Ihre Krankenkasse. Wichtig ist, dass dies noch vor Beginn der Behandlung geschieht! In der Regel prüft der Krankenversicherer den Heil- und Kostenplan innerhalb von drei Wochen, danach legt sie den Festzuschuss fest und übermittelt Ihnen die entsprechende Bewilligung.

In Einzelfällen kann dieser Zeitraum auch überschritten werden, z. B. dann, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan durch einen einvernehmlich bestellten Gutachter überprüfen lässt. Darüber werden Sie allerdings zuvor informiert, dann sollten Sie mit bis zu sechs Wochen bis zum Erhalt der Bewilligung rechnen.

Sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung besitzen, so ist auch diese rechtzeitig über die kalkulierten Behandlungskosten zu informieren. Was „rechtzeitig“ explizit bedeutet, erläutert Ihnen Ihr jeweiliger Versicherungsanbieter.

✔ Schritt 3: Behandlung

Sobald alle involvierten Versicherungen Ihre Zustimmung zu der Behandlung erteilt haben, kann der Zahnarzt beginnen. Ausschließlich akute Fälle dürfen noch vor der Festsetzung des Zuschusses behandelt werden.

Muss der Heil- und Kostenplan während einer Behandlung angepasst werden, so ist dieser zunächst wieder den Versicherern zur Prüfung vorzulegen.

✔ Schritt 4: Abrechnung

Erst wenn all diese Schritte erfolgreich abgeschlossen werden konnten, erfolgt die Zahnersatz Abrechnung. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung durch den Zahnarzt, der Sie über den entstandenen Eigenanteil informiert. Sofern Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie diese Abrechnung auch diese versenden.

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