Wenn der Zahnarzt röntgen will …

Röntgen – da schrillen bei vielen Patienten und natürlich auch Zahnarztpatienten sofort die Alarmglocken. Röntgen – das ist doch gefährlich, allein die Strahlenbelastung. Wird nicht ohnehin schon viel zu viel geröntgt?

Röntgenaufnahmen müssen zahnmedizinisch gerechtfertigt sein!

Auf internationaler Ebene wurden so einige gesetzliche Regelungen und Bestimmungen erschaffen, die das Röntgen auf das notwendige Minimum reduzieren sollen. So muss eine zahnmedizinische Rechtfertigung gegeben sein, d. h. der Zahnarzt darf nur dann röntgen, wenn er die Röntgenaufnahmen für eine Diagnostik benötigt, die nur so in der Lage ist, Schäden an den Zähnen festzustellen. Natürlich unterscheiden sich die einzelnen Röntgenintervalle von Patient zu Patient: Wer zum Beispiel bereits Träger eines oder mehrerer Implantate ist, wird sich vermutlich häufiger röntgen lassen als andere Patienten.

Tatsächliche Strahlenbelastung beim Röntgen

Natürlich werden bei Röntgenaufnahmen Strahlen freigesetzt, die bei zu häufiger und zu intensiver Anwendung auch die menschlichen Blutzellen verändern können. Diese Strahlungen summieren sich im Körper – daher die Erschaffung festgelegter Grenzwerte für die Strahlenexposition p. a.

Allerdings liegt die Strahlenbelastung einer zahnmedizinischen Röntgenaufnahme bei gerade mal 5 µSv (Mikrosievert). Um Ihnen das Verhältnis zu verdeutlichen: Der Kosmos und die Erde setzen uns täglich einer Strahlenbelastung von etwa 10 µSv pro Tag aus! Wenn Sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, so konfrontieren Sie sich in einer Höhe ab elf Kilometern mit einer Strahlenbelastung von von 5 µSv pro Stunde. Allein über die Ernährung nehmen Sie pro Jahr 400 µSv auf. Eine Veränderung der Blutzellen hingegen findet frühestens bei einer Strahlenbelastung von 100.000 µSv auf!

Generell gilt: Ein Mensch sollte jährlich maximal 1000 µSv an Strahlenbelastung auf sich nehmen müssen – dies sind umgerechnet etwa 200 Einzelaufnahmen bei Ihrem Zahnarzt Mönchengladbach. Einzige Ausnahme: Schwangere Frauen unterrichten Ihren Zahnarzt bitte unbedingt von Ihrer Schwangerschaft – werdende Mütter und Ungeborene sollten möglichst selten geröntgt werden.

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