Befundorientierte Festzuschüsse

Die gesetzlichen Krankenversicherungen gewähren einen Festzuschuss für notwendige Versorgungen mit Zahnersatz. In diesem Rahmen spricht man von „befundbezogenen Festzuschüssen“.

In den letzten 20 Jahren wandelte sich das Berufsbild des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin mehr und mehr in Richtung Prophylaxe und Prävention, was nicht zuletzt auf die medizinischen und technischen Entwicklungen sowie auf die Forschungsergebnisse der Wissenschaft zurückzuführen ist. Auch die Patienten sollten von diesem Fortschritt profitieren – und zwar über ein solidarisches System der Krankenversicherung.

➨ Das Ziel: Der Patient sollte frei aus sämtlichen Therapiemöglichkeiten auswählen können, ohne dass er den Anspruch auf die Bezuschussung von Seiten der solidarischen Versicherung riskiert.

Prozentuales Erstattungssystem versus befundorientierte Festzuschüsse

Bis zum 31. Dezember 2004 galt ein prozentuales Erstattungssystem für den Zahnersatz. Dies war jedoch nicht unbedingt präventiv ausgelegt und zudem ungerecht: Patienten, die über die notwendigen finanziellen Mittel für hochwertigere Versorgungen verfügten, wurden hier durch eine höhere Bezuschussung der gesetzlichen Krankenversicherer bevorteilt. Außerdem erhielten Patienten gleichen Befundes für speziell definierte Zahnersatzbehandlungen Zuschüsse, aufwendigere und qualitativ hochwertigere Versorgungen gingen jedoch leer aus.

Die Zahnärzteschaft entwickelte also ein befundorientiertes Festzuschussmodell, welches auf der Überlegung basiert, dass ein Befund in der Regel unterschiedliche wissenschaftlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten durch die Mund-, Zahn- sowie Kieferheilkunde eröffnet. Das System befundorientierter Festzuschüsse orientiert sich in der Folge nicht länger an der Lösung für den Zahnersatz, sondern am Befund selbst. Der Zahnarzt definiert den aktuellen Zerstörungsgrad und stellt Lage und Anzahl eventuell bereits fehlender Zähne fest.

Der Patient erhält seither einen festen befundorientierten Zuschuss durch seine Krankenkasse – vollkommen unabhängig von der Auswahl des Therapiemittels.

Transparenz ist das A und O

Natürlich gilt auch bei der befundorientierten Bezuschussung nach wie vor das Gebot der Offenheit und Transparenz. Viva Dental Mönchengladbach informiert jeden Patienten individuell über die Diagnose und mögliche Behandlungsvarianten – die Kosten werden in einem Heil- und Kostenplan (HKP) dargestellt und dem Patienten selbstverständlich ebenfalls genau erläutert. So wissen Sie zu jeder Zeit, welche Behandlungsmöglichkeiten, welche Materialien und Verfahrensweisen Ihnen zur Option stehen. Sie allein entscheiden schließlich, wie viel Sie in Ihre Mundgesundheit und Zahnästhetik investieren möchten und können.

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