Der Heil- und Kostenplan (HKP) – Teil 2

Seit dem 1. Juli 2005 – also vor exakt zehn Jahren – wurde die Anlage zum Heil- und Kostenplan (HKP) eingeführt. Während der HKP selbst für die Krankenkassen bestimmt ist, dient die Anlage vielmehr der Aufklärung des Patienten – damit soll folglich eine klare Transparenz über die Kosten einer anstehenden zahnmedizinischen Behandlung geschaffen werden.

Doch die Anlage muss nicht zwangsläufig immer durch den behandelnden Zahnarzt ausgefüllt werden: Entspricht die geplant Behandlung der Regelversorgung und sind keine finanziellen Eigenleistungen des Patienten erforderlich, so genügt es, den Heil- und Kostenplan auszufüllen und den Krankenkassen auszuhändigen. Kommt es allerdings zu einer Abweichung vom Regelkatalog jener Krankenkassen, sodass der Patient für einen andersartigen – in der Regel höherwertigen – Zahnersatz und damit für Leistungen aufkommen muss, die nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen sind, so ist ihm die Anlage des HKP einschließlich einer ausführlichen Kostenaufstellung auszuhändigen.

Abschnitt 1: Kostenaufstellung

Der obere Abschnitt der Anlage zum Heil- und Kostenplan beschäftigt sich mit der tatsächlich geplanten und zwischen Zahnarzt und Patienten abgesprochenen Zahnersatzversorgung. So erhält der Patient detaillierte und auf verständliche Weise formulierte Informationen in Bezug auf …

✦ die zu erwartenden Gesamtkosten der anstehenden Behandlung,
✦ die Zuschüsse und Bonusleistungen von Seiten der Krankenkasse
✦ sowie letztendlich auch den verbleibenden Eigenanteil des Patienten.

Abschnitt 2: Alternativen

Größtmögliche Aufklärung bedeutet nicht nur, den Patienten über die bevorstehenden Kosten zu informieren, sondern auch über mögliche Alternativen zu der geplanten Versorgung. Aus diesem Grund trägt der behandelnde Zahnarzt im unteren Abschnitt der Anlage jene Kosten ein, die mit einer Regelversorgung verbunden wären. Dies eröffnet dem Patienten konkrete Vergleichsmöglichkeiten unter der geplanten Versorgung und der Regelversorgung – er kann besser einschätzen, ob ihm ein beispielsweise ästhetischerer Zahnersatz oder die Verwendung verträglicherer Materialien den finanziellen Mehraufwand auch wirklich wert sind.

Der HKP bei Viva Dental

Als Zahnarztpraxis Mönchengladbach, die sich in ihrer Praxisphilosophie unter anderem auch auf Transparenz beruft, stehen wir voll und ganz hinter den wertvollen und hilfreichen Informationen, die der Patient spätestens mit Übergabe der Anlage zum HKP in Händen hält.

Selbstverständlich besprechen wir die anfallenden Kosten und Gebühren bereits bei der weiteren Planung Ihrer zahnmedizinischen Behandlung mit Ihnen ab, sodass Sie von Anfang an eine gute Basis für Ihre Entscheidung haben – der Heil- und Kostenplan fixiert lediglich in schriftlicher Form, was Sie bereits im Beratungsgespräch erfahren konnten.

☞ Und sollten weitere Fragen offen geblieben sein, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin beratend zur Seite!

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