Krankenkassen: PZR mit Zuschüssen

Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) leidet jeder zweite Zahnarztpatient in Deutschland unter einer parodontalen Erkrankung. Mittel- und langfristig lässt sich eine kostenintensive Therapie der Parodontologie durch eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) umgehen. Patienten, die bereits unter parodontalen Problemen zu leiden haben, sollten die PZR unbedingt in Anspruch nehmen, denn vorhandene Zahntaschen können in ihrer Tiefe deutlich reduziert werden.

Der Nutzen einer PZR ist in der zahnmedizinischen Wissenschaft wie auch unter erfahrenen Zahnärzten längst bekannt. Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen zweifelt die Wirkung nach wie vor an.

Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung

Bei der Professionellen Zahnreinigung geht es um die gründliche Reinigung von Zahnfleisch und Zähnen. Zudem nimmt der Zahnarzt eine Politur und eine Fluoridierung vor. Selbst die sorgfältigste Mundhygiene zu Hause kann eine PZR nicht ersetzen, erreicht der Zahnarzt Mönchengladbach in Ihrem Mund doch auch die kleinsten Ecken und Winkel, die Sie weder mit Zahnbürste noch mit Zahnseide reinigen können. Neben der eigentlichen Reinigung erhält der Patient auch wertvolle Tipps zur Zahnpflege und Ernährung. Dadurch werden die Bakterien möglichst lange bekämpft und Allgemeinerkrankungen wie Diabetes haben zumindest aus zahnmedizinischer Sicht keine Chance.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gibt Umfrageergebnisse bekannt

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat eine Umfrage unter 124 Krankenkassen durchgeführt, die alle im GKV-Spitzenverband gelistet sind – 61 der angesprochenen Krankenkassen haben sich an dieser Umfrage beteiligt.

Hauptsächlich wurde nachgefragt,

✦ ob es Absprachen zwischen der KZBV und den KZV (Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) in Bezug auf die PZR gibt.

✦ welche Leistungen im Zusammenhang mit der PZR übernommen werden.

✦ ob der behandelnde Zahnarzt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte frei abrechnen darf.

Dabei stellte sich heraus, dass viele Krankenkassen ihren Versicherten Zuschüsse gewähren, obgleich die PZR nach wie vor nicht zum Regelkatalog gezählt wird. Einige Kostenträger zahlen Zuschüsse pro Jahr oder pro Maßnahme, andere verknüpfen besondere Vergünstigungen mit einer Einschränkung der freien Zahnarztwahl. Patienten müssen dann akzeptieren, dass sie die PZR nicht bei dem von ihnen bevorzugten Zahnarzt durchführen lassen dürfen – dafür kommen sie aber in den Genuss von ein bis zwei kostenlosen Zahnreinigungen im Jahr.

Was hält Ihre Krankenkasse von gesunden und sauberen Zähnen?

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihre Krankenkasse an der Umfrage teilgenommen hat und ob diese einer PZR-Bezuschussung positiv gegenübersteht, werfen Sie einfach einen Blick in die Umfrageergebnisse!

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