Wenn die Krankenkasse ein Gutachten einfordert …

Vor Beginn einer Behandlung mit Zahnersatz und -kronen unterzieht die gesetzliche Krankenkasse den Heil- und Kostenplan einer intensiven Überprüfung. In der Regel erhält der Patient die Zustimmung der Versicherer recht zeitnah, in einzelnen Fällen verlangt die Krankenkasse allerdings ein Gutachten über den zahnärztlichen Befund, die Notwendigkeit der geplanten Versorgung und über die angedachte Versorgung selbst.

✔ Variante 1: Vertragsgutachten

Diese Variante ist bundesweit üblich. Es handelt sich dabei um eine bewährte Vereinbarung zwischen den Zahnärzten und den Krankenkassen, das einen von beiden Seiten anerkannten Gutachter beauftragt. Die Verträge regeln, dass ein „kollegiales Gespräch“ im Zweifelsfall zu einer Klärung des Sachverhaltes führen sollte. Falls dieses Verfahren allerdings doch nicht zum gewünschten Erfolg führt, so kann der Zahnarzt einer ablehnenden Stellungnahme des Gutachters widersprechen.

✔ Variante 2: Medizinischer Dienst

Manchmal schalten die Krankenkassen auch den Medizinischen Dienst zur Beratung hinzu – ein Verfahren, das besonders in Niedersachsen Gang und Gebe ist. Hier werden Zahnärzte gutachterlich tätig, die allein im Auftrag der Krankenkassen stehen. Den Krankenkassen ist es zwar gesetzlich gestattet, einen Dritten beratend hinzuzuziehen, doch dürfen sie dessen Ergebnis nicht zur Grundlage einer Ablehnung des eingereichten Heil- und Kostenplanes machen. Lässt der behandelnde Zahnarzt sich schließlich nicht auf die Vorschläge des Medizinischen Dienstes ein, so wird die Krankenkasse möglicherweise doch noch ein Vertragsgutachten in die Wege leiten.

Heil- und Kostenpläne nach bestem Wissen und Gewissen

Ein von Viva Dental Mönchengladbach ausgestellter Heil- und Kostenplan beruht stets auf Behandlungsvorschlägen, die zu hundert Prozent im Sinne des Patienten erfolgen. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche, Ihre finanziellen Möglichkeiten und kombinieren diese mit unserem Fachwissen und Erfahrungsschatz. Sollte Ihre Krankenkasse ein Vertragsgutachten in die Wege leiten wollen, so brauchen Sie sich davon nicht irritieren oder beunruhigen zu lassen. Vertrauen Sie darauf, den richtigen Zahnarzt an Ihrer Seite zu haben – und so möglichst wenig Zeit bis zum Beginn der angesetzten Behandlung zu verlieren!

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