Zahnextraktion bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen

Kiefer- und Zahnfehlstellungen führen häufig zu einer Beeinträchtigung der Kaufunktion und um diese zu beheben, kann es mitunter erforderlich sein, einzelne Zähne zu entfernen – Ihr Zahnarzt Mönchengladbach spricht dann von einer Zahnextraktion. Hierzu werden folgende Aspekte ermittelt:

● Wie sieht die Zahnstellung aus?
● Welches Platzangebot ist vorhanden?
● Wird der Kiefer eventuell noch wachsen?
● Wie alt ist der Patient?
● Welche Art der Kiefer-/Zahnfehlstellung liegt vor?
● In welche Richtung wachsen die Weisheitszähne?

Passt das Größenverhältnis von Zahn und Kiefer nicht optimal zusammen – sprich ist der Kiefer zu klein oder sind die Zähne zu groß – wachsen die Zähne zu nah beieinander, zum Teil brechen neue Zähne sogar außerhalb der eigentlichen Zahnreihe durch. Konnten schonendere Maßnahmen – wie beispielsweise eine herausnehmbare Zahnspange – nicht zum erwünschten Erfolg führen, so bleibt letztendlich nur noch die Zahnentfernung, um den oberen und unteren Zahnbogen auszuformen und die beiden Kiefer in eine korrekte Stellung zu bringen bzw. verlagerten Zähnen Platz zu verschaffen. Eine kieferorthopädische Entscheidung beruht hier auf bereits angefertigten Kiefermodellen, Fotos und Röntgenbildern.

Kiefer- und Zahnfehlstellungen – welche Zähne sind von der Extraktion betroffen?

Nach Auswertung oben erwähnter Behandlungsunterlagen ist über die Anzahl und Position der zu entfernenden Zähne zu entscheiden. Um die Symmetrie des Kiefers zu erhalten, werden die auserwählten Zähne in der Regel beidseitig – also in der rechten wie auch in der linken Kieferhälfte – extrahiert. Je nach Befund sollte auch erwägt werden, die Zähne im Gegenkiefer zu ziehen, damit wirklich alle Zähne optimal abgestützt bleiben.

Nach Möglichkeit entscheidet sich der Zahnarzt für die Prämolaren – dabei handelt es sich um die paarig angelegten, kleineren Backenzähne. Der Patient kann leichter auf diese Zähne verzichten, denn sie sind nicht so wichtig wie die Eckzähne (Koordination der Bewegung des Unterkiefers) oder die großen Backenzähne (Kaufunktion). Letztere werden nur dann entfernt, wenn wirklich sehr großer Platzbedarf herrscht. Hier wird aber auch nochmal zwischen den ersten und zweiten Molaren unterschieden: Die ersten Molaren – auch als Sechs-Jahres-Molaren bekannt – trifft es in den seltensten Fällen. Sollten diese Zähne gezogen werden müssen, so beruht die Entscheidung meist auf zahnärztlichen und weniger auf kieferorthopädischen Gründen, soll heißen: Die Zähne sind bereits so stark zerstört, dass sie nicht mehr erhalten werden können.

Bei Engständen im vorderen Unterkiefer kann es durchaus auch die Schneidezähne treffen, z. B. um:

● eine sorgfältigere Hygiene zu ermöglichen.
● die Gefahr der Parodontitis zu umgehen.
● den Frontzahnbogen zu harmonisieren.

Letztendlich kann nur der Zahnarzt bzw. der Kieferorthopäde eine individuell auf den Patienten bezogene Entscheidung fällen.

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