Das Patientenrechtegesetz im BGB

Kenn Sie eigentlich schon das Patientenrechtegesetz?

Viele Patienten, die neu zu uns in die Praxis kommen, berichten von äußerst negativen Erfahrungen mit Zahnärzten in der Vergangenheit. Teilweise entdecken wir deutlich sichtbare Behandlungsfehler oder kämpfen gemeinsam mit den Betroffenen gegen die in der Folge entstandene Zahnarztphobie an.

Noch schlimmer wird es, wenn sich der behandelnde Zahnarzt vollkommen uneinsichtig zeigt und nicht bereit ist, dem Patienten zu seinem Recht auf eine gewissenhaft durchgeführte Zahnbehandlung zu verhelfen. Was vielen Patienten dabei oft nicht bewusst ist: Sie haben ein im Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankertes Recht auf:

✔ eine klare und vor allem transparente Aufklärung
✔ die Dokumentation der durchgeführten Zahnbehandlung
✔ ein Einsichtsrecht in die jeweiligen Patientenunterlagen

Ferner sind hier auch klare Regelungen in Bezug auf die Beweislast im Falle von Behandlungsfehlern zu finden.

Patientenrechtegesetz §§ 630a BGB ff – bleiben Sie informiert!

Die Gesundheitsversorgung wird immer umfangreicher und vielfältiger, denn der zahnmedizinische Fortschritt fördert immer neue Behandlungsmöglichkeiten hervor. Welche Varianten in Ihrem individuellen Fall in Frage kommen, entscheiden Sie in der Regel gemeinsam mit dem behandelnden Zahnarzt – doch eine richtige Entscheidung können Sie nur treffen, wenn Sie rundum informiert sind.

Für Viva Dental Mönchengladbach steht Transparenz an erster Stelle, dieser Leitsatz gilt natürlich auch für die Beratung in Bezug auf das aktuelle Behandlungsgeschehen. Wir vertreten die Einstellung, dass ein informierter Patient einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Behandlung leisten kann: Je mehr Sie verstehen, je mehr Sie mitwirken, desto höher die Erfolgschancen. Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Patienten-Zahnarzt-Beziehung legt den Grundstein für jede weitere Therapie.

Das Patientenrechtegesetz trägt zu einem solch positiven Zusammenwirken zwischen Patient und Arzt bei, da es die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl für Zahnärzte als auch Zahnarztpatienten zugänglich macht. Es steht im Einklang zu der Philosophie von Viva Dental Mönchengladbach – insbesondere was das große Thema der Transparenz anbelangt. Doch es stützt Ihre Position als Versicherter noch auf zusätzliche Weise:

✔ Ein Patientenbeauftragter der Bundesregierung informiert Sie auf Wunsch über Ihre Rechte.
✔ Gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist über geplante Leistungen zu entscheiden.
✔ usw.

Wir möchten, dass auch Sie in der Lage sind, eigenverantwortlich über Ihre zahnmedizinische Behandlung mitzuentscheiden. Das Patientenrechtegesetz finden Sie vollumfänglich in ➜ dieser Gesetzessammlung.

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