Lückenloses Bonusheft – fast jeder zweite führt keins

Neuesten Statistiken zufolge führen 40 Prozent der deutschen Zahnarztpatienten kein lückenloses Bonusheft – und verschenken damit bares Geld! Spätestens wenn kostspieliger Zahnersatz ins Haus steht, lohnt sich der Nachweis über die regelmäßig wahrgenommenen Zahnarzttermine, denn dann haben Sie Anspruch auf höhere Festzuschüsse durch die gesetzlichen Krankenversicherer.

Die aktuelle Rechtslage

Mit einem lückenlosen Bonusheft weisen Sie nach, dass Sie die Kontrolltermine bei Ihrem Zahnarzt gewissenhaft wahrnehmen und somit alles unternehmen, um Ihre Mundgesundheit zu erhalten. Dieses Verantwortungsbewusstsein belohnt die Krankenkasse in Form von Extra-Zuschüssen, die sich mit der Dauer des lückenlosen Bonusheftes erhöhen:

✎ Für Bonushefte, die über mindestens fünf Jahre geführt werden, erhalten Sie 20 Prozent der Regelleistungen zusätzlich.

✎ Für Bonushefte, die über mindestens zehn Jahre geführt werden, erhalten Sie 30 Prozent der Regelleistungen zusätzlich.

So werden aus Festzuschüssen von anfänglich 600,00 EUR schnell mal 720,00 EUR oder im besten Falle sogar 780,00 EUR – eine Summe, die sich durchaus spürbar bemerkbar macht!

Lückenloses Bonusheft – was heißt das eigentlich?

✔ Generell gilt: Wer das 18. Lebensjahr überschritten hat, sollte mindestens einmal, besser noch zweimal jährlich zum Zahnarzt gehen. Ein Eintrag im Bonusheft pro Jahr genügt jedoch schon, um die Zuschüsse der Krankenkassen in Anspruch nehmen zu dürfen.

✔ Für Kinder ab sechs Jahren gilt bis zum 18. Geburtstag das Vorsorge-Programm – kurz IP-Programm, welches unterschiedliche Angebote zur Vermeidung von Zahnerkrankungen umfasst. Diese Individualprophylaxe (daher: IP) funktioniert jedoch nur, wenn sich die jungen Patienten mindestens zweimal jährlich zum Zahnarzt Ihres Vertrauens begeben. Demzufolge benötigen sie auch zwei Stempel im Bonusheft pro Jahr!

✔ Übrigens: Auch Träger von Teil- oder Vollprothesen sollten nicht auf regelmäßige Prophylaxetermine verzichten. Ihr Zahnarzt Mönchengladbach wird diese Termine dazu nutzen, den Gesundheitszustand Ihrer Mundschleimhaut und die Prothese auf Funktionstüchtigkeit zu untersuchen.

Doch es kommt gar nicht allein auf die Stempel an …

… schließlich geht es bei all den Regelungen und Vorschriften doch nur um eins:

Ihre Mundgesundheit! Betrachten Sie das Bonusheft deshalb vielmehr als Erinnerung und nehmen Sie Ihr Recht auf regelmäßige Kontrolltermine wahr! Auf diese Weise können Sie auch gleich von der Zahnsteinentfernung profitieren, die einmal im Jahr kostenlos durchgeführt wird.

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