Die wichtigsten Fragen zum Bleaching

Wenn die größten Schauspieler unserer Zeit von der Kinoleinwand herablächeln, offenbaren sie zumeist strahlend weiße Zähne, um die wir sie beneiden. Was für ein Lachen, was für eine verführerische Wirkung, was für ein Charisma. Inzwischen wissen wir: Auch die Stars der Stars müssen für einen solchen Effekt etwas tun, denn Veranlagung, zunehmendes Alter, Nikotin- und Koffeingenuss berauben auch sie ihrer schneeweißen Zähne. Auch Medikamente – wie das Penicillin – oder Spurenelemente in unserer Nahrung verursachen unschöne Verfärbungen im Zahnschmelz. Die Lösung: ein Bleaching.

Glücklicherweise ist dieses Bleaching nicht nur den oberen Zehntausend vorbehalten, auch Sie dürfen und können sich weiße, ästhetische Zähne gönnen. Es ist allerdings kaum überraschend, dass die Werbung auf den Bleaching-Zug aufspringt und Ihnen mit wenig Aufwand und bei geringen Kosten ein Lächeln verspricht, das Ihnen in Zukunft alle Türen und Tore öffnet – doch was genau ist unter dem Bleaching eigentlich zu verstehen? Und ist ein Bleaching in Eigenregie wirklich eine gute Alternative zum Zahnarzt? Im Folgenden beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen rund um das Thema Bleaching!

 

Was ist der Unterschied zwischen der Reduktionsbleiche und der Oxidationsbleiche?

Tatsächlich lassen sich mit der Reduktionsbleiche und der Oxidationsbleiche zwei chemische Methoden des Bleaching unterscheiden:

➜ Die Reduktionsbleiche nutzt Schwefelverbindungen, welche den unerwünschten Zahnverfärbungen Sauerstoff entziehen. Da die behandelten Zahnoberflächen schnell wieder mit Sauerstoff in Berührung kommen, ist die Wirkkung nur von vorübergehender Dauer.

➜ Die Oxidationsbleiche hingegen setzt auf Wasserstoffperoxid oder sonstige Chlorverbindungen, die Sauerstoff freisetzen und die im Zahnschmelz vorhandenen Farbstoffe dauerhaft mittels eines Oxidationsprozesses zerstören. Hier erzielen Sie sichtbare Erfolge von bis zu zwei Jahren – dann ist auch bei dieser Behandlungsmethode eine Wiederholung notwendig.

 

Bleaching – Zuhause versus Zahnarzt-Praxis?

Für beide Verfahren gilt: Vor dem Bleaching-Verfahren muss die Zahnoberfläche gereinigt werden und es sollte sichergestellt sein, dass das Zahnfleisch gesund ist. Dennoch darf das Bleichmittel nicht mit dem Zahnfleisch in Berührung kommen, da dies schwere Schäden nach sich ziehen könnte – allein dies ist ein gutes Argument für ein Bleaching in der Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens. Zudem sollte der Zahnarzt den aufgehellten Zahnschmelz nach der Behandlung unbedingt mit Fluoriden erhärten.

Die Bleachingmittel aus der Drogerie setzen in der Regel – wie die Oxidationsbleiche beim Zahnarzt – auf das Bleichmittel Wasserstoffperoxid; allerdings in einer wesentlich geringeren Konzentration. Dieser Wirkstoff spaltet die abgelagerten Farbmoleküle ab und löst sie aus dem Zahnschmelz – Sie sollten sich vor dem Kauf allerdings im Internet über aktuelle Testergebnisse informieren, da handelsübliche Präparate zumeist leider eher schlecht abschneiden.

Alternativ sind auch Kombinationsmöglichkeiten „Office- & Home-Bleaching“ auf dem Markt erhältlich, sprich: Bleichsysteme, die das Bleichmittel via Kunststoffschiene auf die Zähne aufbringen. Diese Schiene wird von einem Zahnarzt eingesetzt und nach etwa 60 Minuten wieder entfernt. Erste Erfolge zeigen sich nach zwei bis drei Wiederholungen. Oder: Der Zahnarzt unterweist Sie und gibt Ihnen die für das Bleaching erforderlichen Materialien mit nach Hause. Dort befüllen Sie eine speziell für Sie angefertigte Schiene täglich mit einem speziellen Bleichgel – Erfolge zeigen sich bei regelmäßiger Anwendung nach etwa zwei bis drei Wochen.

➜ Wir raten: Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Zahnarztpraxis. Wir werden Ihnen gerne alle Fragen persönlich beantworten und Ihnen unsere speziell auf Sie ausgerichtete Empfehlung aussprechen.

 

Was tun bei „toten“ Zähnen und Zahnfüllungen?

Beispielsweise nach einer Wurzelkanalbehandlung kann es nach einigen Jahren zu gräulichen Verfärbungen kommen, die durch Blutbestandteile und Zerfallsprodukte entstehen. In diesem Fall wird der Zahnarzt den abgestorbenen Zahn zunächst öffnen, um für etwa drei bis vier Tage einen Wattebausch in die Höhle des oberen Nervs einzubringen, der in einer Wasserstoffperoxid-Lösung getränkt war. Nach Abschluss der Behandlung entfernt er diesen Wattebausch, um den Zahn dann durch eine zahnfarbene Füllung wieder zu verschließen.

Möchten Sie allerdings Zähne aufhellen, die bereits zahnfarbene Füllungen enthalten, so lassen sich diese Füllungen leider nicht gleich mit aufhellen. In diesem Fall sollten Sie eine Erneuerung der vorhandenen Füllungen nach der Bleichbehandlung in Betracht ziehen – insbesondere im Bereich der Frontzähne.

 

Was Sie unbedingt noch über das Bleaching wissen sollten!

Wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich beim Bleaching um einen chemischen Prozess, der an bzw. in Ihrem Zahnschmelz stattfindet. Dieses Bleichverfahren ist also nicht zu unterschätzen und sollte demnach auch nicht ohne professionelle Unterstützung eines erfahrenen Zahnarztes durchgeführt werden. Weiterhin ist zu beachten:

✥ Sollten an Karies erkrankte Zähne durch ein Bleaching aufgehellt werden, so kann dies den Zahnnerv dauerhaft schädigen. Auch hier empfiehlt es sich, zumindest vor der Behandlung einen Zahnarzt zu konsultieren.

✥ Während des Bleaching-Verfahrens kann es zu Reizungen des Zahnfleischs bzw. zu einer starken Empfindlichkeit der Zähne und Zahnhälse kommen, welche nach Absetzen des Bleichmittels für gewöhnlich schnell wieder verschwinden.

✥ Bei unsachgemäßer Handhabung des Bleichmittels erhöht sich das Risiko von Entmineralisierungen der Zahnschmelz-Oberfläche.

✥ Bleichmittel hellen nur Ihre natürlichen Zähne, nicht aber Kronen, Füllungen oder Veneers auf.

✥ Ein Bleaching sollte maximal zweimal im Jahr stattfinden, doch auch hier spielen persönliche Faktoren eine Rolle, zu denen Ihr Zahnarzt individuellere Empfehlungen auszusprechen weiß.

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