Tätigkeitsschwerpunkte bei Viva Dental: Oralchirurgie, Implantologie und Parodontologie

Dr. med. dent. J.-M. Yoo, M. Sc. genießt die Anerkennung durch die Zahnärztekammer Nordrhein

Dr. med. dent. Joung-Min Yoo, Gründer und Leiter der Zahnarztpraxis Viva Dental in Mönchengladbach, entdeckte sein Interesse für die Oralchirurgie bereits während seiner Tätigkeit als Assistenz-Zahnarzt in einer Düsseldorfer Tagesklinik. Nach seinem postgradualen Universitätsstudiengang in der Oralchirurgie erlangte er den Titel „Master of Science“ an der Donau Universität in Krems, Österreich. Anschließend wurde er als angestellter Zahnarzt in der oralchirurgischen Abteilung der Tagesklinik in Düsseldorf tätig.

Kurze Zeit später führte sein Weg ihn in die wunderschöne Schweiz, wo er zunächst in Aarau, später auch in Zürich für die Bereiche Oralchirurgie/Implantologie verantwortlich zeichnete.

Dieser kurze Ausschnitt aus dem Lebenslauf von Dr. Yoo untermalt einen Erfahrungs- und Kenntnisschatz, welcher auch die Zahnärztekammer Nordrhein von seiner Spezialisierung in diesen Fachbereichen überzeugt hat.

Voraussetzungen für die Anerkennung zahnmedizinscher Tätigkeitsschwerpunkte gemäß § 13 der Berufsordnung

➊ Der Zahnarzt muss über fundierte theoretische wie auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in seinem spezialisierten Fachgebiet verfügen, die dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft entsprechen. Diese Erfahrungswerte sind auf Verlangen der Zahnärztekammer Nordrhein durch geeignete Nachweise – z. B. Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Fortbildungen – nachzuweisen.

➋ Ferner muss der Zahnarzt belegen, dass der von ihm angegebene Schwerpunkt tatsächlich auch die Schwerpunkttätigkeit seiner beruflichen Arbeit ausmacht. Auch hier sind entsprechende Nachweise – z. B. Fallzahlen – notwendig, die belegen, dass der Zahnarzt praxisrelevante Erfahrungen in diesem Bereich von mindestens zwei Jahren besitzt und somit einer nachhaltigen praktischen Tätigkeit nachgeht.

➜ Sind diese Voraussetzungen erfüllt und der Zahnarzt erhält die Anerkennung seiner Tätigkeitsschwerpunkte durch die Zahnärztekammer, so darf er diese Schwerpunkte auch auf seinem Praxisschild ausweisen.

Oralchirurgie, Parodontologie, Implantologie – vertrauen Sie auf Viva Dental!

Am 6. August 2014 erkannte die Zahnärztekammer Nordrhein an, dass Dr. Yoo über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Oralchirurgie sowie in den hier integrierten Bereichen der Implantologie und Parodontologie verfügt. Er erfüllte die strengen Kriterien, die an spezialisierte Zahnärzte gestellt werden und hat nun die Erlaubnis, seine Tätigkeitsschwerpunkte auch als solche auszuweisen.

➜ Für Sie als Patienten bedeutet dies: Sie dürfen beruhigt auf Viva Dental vertrauen, wenn es um zahnmedizinische Behandlungen – insbesondere in den ausgewiesenen Tätigkeitsschwerpunkten – geht. Dr. Yoo blickt auf einen langjährigen und internationalen Erfahrungsschatz zurück, von dem Sie als Patienten nur profitieren. Zudem dürfen Sie auf eine Praxisphilosophie zählen, die Sie als Menschen mit Ihren individuellen zahnmedizinischen Bedürfnissen in den Fokus stellt.

➜ Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lernen Sie uns kennen!

weitere interessante Artikel