Zahnarztbesuch in der EU

Ob jetzt in der Urlaubszeit oder auf Geschäftsreise – der Besuch beim Zahnarzt lässt sich nicht immer umgehen, auch nicht im Ausland. Solange Sie sich innerhalb der Europäischen Union befinden, greift – wie im Inland – das Prinzip der freien Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Dennoch bleiben viele Fragen offen, die wir im Folgenden beantworten möchten:

Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Leistungen

Ambulante Zahnbehandlungen können innerhalb der EU in Anspruch genommen werden, ohne dass es zuvor der Zustimmung seitens der Krankenkasse bedarf – gleiches gilt natürlich entsprechend für Notfallversorgungen. Der Patient wird allerdings zunächst als Selbstzahler betrachtet, d. h. er zahlt direkt an den Zahnarzt und reicht anschließend die Rechnung zur Erstattung bei dem Versicherer ein. Allerdings muss die Krankenkasse lediglich den Betrag erstatten, der bei gleicher Zahnbehandlung im Inland zu erwarten gewesen wäre, sprich: Während Sie im Ausland einem Privatpatienten gleichgestellt werden, übernehmen die Versicherungen maximal Kassenleistungen.

Der Genehmigungspflicht unterliegen hingegen stationäre Behandlungen sowie Versorgungen mit Zahnersatz. Hierfür erstellt der Zahnarzt – wie gehabt – einen Heil- und Kostenplan, den Sie zur Genehmigung und für die Berechnung des Zuschusses bei der Krankenversicherung einreichen müssen.

Generell hat die Krankenkasse das Recht, gewährte Erstattungsbeiträge um Verwaltungskosten, Zuzahlungsbeträge u. ä. zu reduzieren. Alle Kosten, die im Rahmen der Anfahrt und Übernachtung anfallen, sind von dem Patienten selbst zu tragen.

Zahnarztbesuch in der EU – Voraussetzungen für Zahnersatz

Viele Patienten treibt es gerade in Bezug auf den vermeintlich günstigeren ausländischen Zahnersatz über die Grenzen Deutschlands hinaus. Doch auch innerhalb der EU gelten strenge Regelungen für Zahnersatz:

✔ Zunächst hat eine intensive Diagnostik und Vorbehandlung der Zähne und des Kiefers zu erfolgen.
✔ Alle Zähne müssen vital oder wurzelbehandelt sein.
✔ Der Zahnhalteapparat darf keine Entzündungen aufweisen.
✔ Röntgenbilder sind nötig, um den Zustand des Knochens und der Wurzelspitzen zu analysieren.
✔ Karies ist zu beseitigen und die Zähne sind mit Füllungen zu schließen.
✔ Die Funktion der Kiefergelenke darf nicht eingeschränkt sein.
✔ Die Mundschleimhaut muss ebenfalls frei von jeglichen Entzündungen sein.

Erst wenn all diese Faktoren gewährleistet sind, kommt Zahnersatz in der EU überhaupt erst in Betracht. Unter Umständen verlieren Sie mehr Zeit – und infolgedessen auch Geld – als im Inland, weshalb es bei Reisen sinnvoll ist, nur das Notwendige machen zu lassen und dann den Hauszahnarzt aufzusuchen.

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