Zahnbehandlungen von den Steuern absetzen?

Im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen oder auch bei der Heilung bzw. Linderung ernsthafter Erkrankungen entstehen außergewöhnliche finanzielle Belastungen, die Sie von den Steuern abziehen können. Dies ist immer dann möglich, wenn Ihre Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird – eine Grenze, die von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder abhängig ist.

Außergewöhnliche Belastungen von den Steuern absetzen

Besondere Lebensumstände erfordern besondere Maßnahmen. Diese Maßnahmen widerum führen zu finanziellen Belastungen, die Ihnen unter normalen Umständen nicht entstanden wären: außergewöhnliche Belastungen eben. Darunter fallen Medikamente und Rezeptgebühren ebenso wie auch zahnärztliche Behandlungen, die eben nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen abgefangen werden. Überschreiten notwendige Ausgaben für hochwertige Füllungen oder Zahnimplantate Ihre Zumutbarkeitsgrenzen, so dürfen Sie diese von den Steuern absetzen:

< 15.340 EUR 15.340 EUR – 51.130 EUR > 51.130 EUR
Alleinstehende Steuerpflichtige ohne Kinder: Grundtarif 5 % 6 % 7 %
Verheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder: Splittingtarif 4 % 5 % 6 %
Steuerpflichtige mit max. 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Steuerpflichtige mit min. 3 Kindern 1 % 1 % 2 %

 

Eine einfache Beispielrechnung

Wir setzen voraus:
✔ Sie sind verheiratet.
✔ Sie sind Vater bzw. Mutter von 1 Kind.
✔ Ihr Jahreseinkommen beträgt rund 35.000 EUR.
✔ Im letzten Jahr zahlten Sie für eine zahnmedizinische Maßnahme 2.500 EUR.

So ergibt sich eine Senkung Ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage wie folgt:

➩ 2.500 EUR – 0,03 * 35.000 EUR = 1.450 EUR

Wie funktioniert es?

Im Prinzip tun Sie es schon das ganze Jahr über: Sie sammeln Belege. Versicherungspolicen, Rechnungen, Verträge – Unterlagen, die Sie gemeinsam mit der Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Fertigen Sie eine Liste an, die alle Aufwendungen übersichtlich darlegt, denn das Finanzamt kann nur anerkennen, was Sie schriftlich geltend machen können. Fügen Sie dieser Auflistung nur noch die gesammelten Belege bei und schon haben Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Finanzamt beisammen. Im Prinzip also ganz einfach!

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