Budgets der Krankenkassen

Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen mit den bereitstehenden Geldern nicht aus, um alle anfallenden Zahnbehandlungen zu decken. Umso mehr diskutiert die Öffentlichkeit über die Mittel der Krankenversicherungen in Bezug auf zahnmedizinische Behandlungen.

Hintergrund der Diskussionen um die Budgets

Der Gesetzgeber führte derartige Budgets in den 1990-er Jahren ein und seither erhält jede Krankenversicherung eine jährliche Gesamtvergütung für die Leistungen ihrer Vertragszahnärzte. Es handelt sich dabei um eine Obergrenze, d. h. sollte sie mehr Gelder verteilen, so werden diese nicht erstattet. Rund 70 % ihrer Ausgaben sind für den Bereich der Zahnmedizin budgetiert – ausgenommen sind nur:

✔ Zahnersatz
✔ Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche

Rückblickend muss festgestellt werden, dass diese Budgets seit vielen Jahren kaum mehr an die steigenden Kosten angepasst wurden und somit längst nicht mehr ausreichen, um den Behandlungsbedarf von Zahnarztpatienten abzudecken. Auch der Bedarf selbst hat sich entwickelt: Wurden früher vorwiegend junge, alleinstehende Mitglieder versichert, die nur selten eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch nahmen, so betrifft dies heute zumeist ältere Mitglieder bzw. Mitglieder mit Familie – auch dies wird bei der Budgetentwicklung so gut wie gar nicht berücksichtigt.

Konsequenzen für Zahnärzte und Patienten

Wo Gelder der Kassen erschöpft sind, arbeitet der Zahnarzt ohne Vergütung. Dies geschieht regelmäßig, da sich die Zahnärzte darauf geeinigt haben, die Probleme mit den Krankenversicherern nicht zu Lasten der Patienten auszutragen. Termine wird es also weiterhin geben, auch akute Schmerzpatienten brauchen nicht zu befürchten, nicht eingelassen zu werden.

Besagte Probleme führen hin und wieder dazu, dass Termine in das kommende Quartal verlegt werden. Patienten dürfen jedoch sicher sein, dass es sich dabei um medizinisch vertretbare Einzelfälle handelt, z. B. Austausch vorhandener Füllungen. Akute zahnmedizinische Beschwerden werden natürlich auch weiterhin umgehend behandelt.

Fazit

Die gesetzlich vorgegebenen Budgets der Krankenkassen reichen längst nicht mehr aus, um den Patientenbedarf zu decken. Schon lange setzen sich Zahnärzte dafür ein, die Struktur der zahnärztlichen Versorgung zu reformieren und starre Budgets abzuschaffen. Ärzte und Krankenhäuser konnten sich beim Gesetzgeber bereits Gehör verschaffen, nun will auch die Zahnmedizin diesen Schritt bewältigen.

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