Kinderuntersuchungsheft NRW

Inzwischen kennen alle Eltern das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft, das sie an die regelmäßigen Termine beim Kinderarzt erinnert. Hier wird dann festgestellt, ob das Kind altersgemäß entwickelt und auch ansonsten vollkommen gesund ist. Dieses Heft wurde in NRW nun um einen wesentlichen Bestandteil erweitert: das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft. Damit soll der zunehmend auftretenden Kinderkaries (ECC = Early Childhood Caries) endgültig Einhalt geboten werden, denn ab sofort werden auch die Risikogruppen erreicht, die bislang zu spät oder gar nicht mit ihren Kids zum Zahnarzt gingen.

Unterstützung der Zahnarztpraxen durch das Landesgesundheitsministerium

KinderuntersuchungsheftSchon lange fordern Zahnärzte einen deutlich besseren Schutz der Säuglinge und Kinder vor Karieserkrankungen an den Milchzähnen, denn:

➜ Eltern, die oft selbst unwissentlich allzu sorglos mit dieser Zahnerkrankung umgehen und denken „Es ist nur ein Milchzahn, der fällt so oder so raus!“, berücksichtigen leider nicht, dass ein kariöser Milchzahn in der Tat bereits die Weichen für einen unangenehmen, möglicherweise sogar vermehrten Kariesbefall an den bleibenden Zähnen stellt.

Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens hat sich dieses Problems nun angenommen und sich bei der nordrhein-westfälischen Zahnärztekammer sowie den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erfolgreich für das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft in NRW eingesetzt.

Am 25. November 2014 wurde dieser zusätzliche Bestandteil der gelben Vorsorgeheftchen im Landtag auch der Öffentlichkeit präsentiert.

Was Eltern über das Kinderuntersuchungsheft wissen sollten …

Zunächst: Sie brauchen sich nicht um das neue Kinderuntersuchungsheft zu bemühen, denn es wird Ihnen direkt mit dem sogenannten U-Heft für Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt überreicht. Es beinhaltet zahnärztliche Untersuchungen, die mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt Ihres Vertrauens stattfinden müssen und deckt die ersten sechs Lebensjahre ab:

✔ UZ1 – für Kinder ab 1 Jahr
✔ UZ2 – für Kinder ab 2 Jahren
✔ UZ3 – für Kinder ab 3 Jahren
✔ UZ4 – für Kinder ab 4 Jahren
✔ UZ5 – für Kinder ab 5 Jahren
✔ UZ6 – für Kinder ab 6 Jahren

Positives Beispiel für Erwachsene

Der zahnärztliche Kinderpass hat übrigens auch einen weiteren Stein ins Rollen gebracht: den Patientenpass für Erwachsene mit Hauptaugenmerk auf die Bedürfnisse von Senioren. Dieser lehnt sich an das aktuelle Bonusheft an, bietet allerdings Raum für drei weitere Besuche in der Zahnarztpraxis sowie wichtiger Vermerke zahnmedizinischer Informationen wie z. B.:

✔ Zahn- und Zahnfleischerkrankungen
✔ erhöhtes Risiko von Karies- oder Parodontitis-Erkrankungen
✔ Art des bestehenden Zahnersatzes
✔ zahnmedizinisch relevante Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
✔ Medikamente (Blutverdünner etc.)

Viva Dental – Ihre Zahnarztpraxis Mönchengladbach – berät Sie gerne, vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!

➜ Bitte füllen Sie auch unseren Fragebogen für Kinder aus, damit wir uns auf Ihren Besuch einstellen können. Hier erhalten Sie auch wertvolle Tipps für den kindgerechten Umgang mit dem bevorstehenden Zahnarzttermin. Vielen Dank!

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