Prozentuale Erstattung oder befundorientierte Festzuschüsse?

Bis Ende 2004 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnärztlichen Kosten über ein prozentuales System. Der große Nachteil damals war: Dieses Art der Erstattung erwies sich als nicht präventiv und darüber hinaus auch als ungerecht, denn wer nicht über die finanziellen Mittel für eine hochwertige Versorgung verfügte, musste überdies mit geringeren Bezuschussungen seitens der Krankenversicherungen auskommen. Zudem wurden speziell festgelegte Zahnersatzbehandlungen bezuschusst, während aufwändigere Versorgungen trotz gleichen Befundes komplett leer ausgingen.

Das Modell befundorientierter Festzuschüsse sollte diese Ungerechtigkeit beseitigen.

Befundorientierte Festzuschüsse für mehr Gerechtigkeit auf dem Zahnarztstuhl

Die Zahnärzteschaft entwickelte ein neues System der Bezuschussung, das unterschiedliche, wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden in der Mund- und Kieferheilkunde eröffnet. Krankenkassen orientieren sich nicht allein an der geplanten Lösung für den Zahnersatz, sondern vielmehr an dem zahnärztlichen Befund selbst, d. h.

➨ Der Zahnarzt ermittelt den augenblicklichen Zerstörungsgrad. Er analysiert Lage sowie Anzahl bereits zerstörter oder fehlender Zähne.

➨ Nachdem der Zahnarzt einen Befund erstellt hat, definiert die Krankenkasse auf dieser Basis die Höhe ihres befundorientierten Festzuschusses – unabhängig von dem gewählten Therapiemittel.

Ziel ist, dass der Patient freie Entscheidungsgewalt über die möglichen Therapieformen behält, ohne dabei seinen Anspruch auf Bezuschussung zu verlieren.

Patienten profitieren von Fairness und Transparenz

In den vergangenen Jahrzehnten rückt die zahnmedizinische Herausforderung mehr und mehr in Richtung Prophylaxe und Prävention – dies ist insbesondere der medizinischen wie auch technischen Forschung und Entwicklung zu verdanken. Doch Patienten sollten darüber hinaus auch von einem solidarischen Krankenversicherungssystem profitieren dürfen!

Darum gilt auch bei den befundorientierten Festzuschüssen ein Gebot der Transparenz: Zahnarztpraxen, die sich genau dies auf die Fahnen schreiben, werden ihre Patienten individuell über die erstellte Diagnose wie auch mögliche Behandlungsmethoden beraten. Dann erfolgt eine genaue Kostenaufstellung mittels des sogenannten Heil- und Kostenplanes – kurz: HKP.

Viva Dental Mönchengladbach zählt zu den Praxen, die auf Kostentransparenz, Behandlungstransparenz wie auch umfassende und individuelle Beratungen setzen. Wir informieren Sie darüber, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, welche Materialien für Sie speziell geeignet sind. Allein Sie entscheiden schließlich, wie viel Sie in Ihre Mundgesundheit investieren können und möchten – ohne Verluste bezüglich der finanziellen Unterstützung seitens der Krankenkassen fürchten zu müssen.

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