Schmerzfreie Behandlung dank Lokalanästhesie

Die Lokalanästhesie stellt eine lokale Betäubung dar, die eine schmerzfreie Behandlung ermöglicht und zu den wichtigsten sowie häufigsten Maßnahmen einer Zahnarztpraxis zählt. Dabei werden

✔ Zähne
✔ Zahnfleisch
✔ Kieferbereich
✔ Zunge
✔ Lippen
✔ und Wange

durch Einspritzen eines Medikamentes reizunempfindlich gemacht. Durch das Lokalanästhetikum wird also das Weiterleiten bestimmter Reize verhindert, z. B.

✔ Schmerzen
✔ Temperaturunterschiede
✔ Berührungen
✔ Druck
✔ etc.

Solange die Wirkung des Medikamentes vorhält, empfindet der Patient keine Schmerzen. Wie lange die Wirkung andauert, hängt dabei von dem Medikament selbst und der Art seiner Verabreichung ab.

Was geschieht, wenn die Wirkung nachlässt?

Der Zahnarzt setzt ein Depot der Lokalanästhesielösung in das Gewebe, doch nach einer Weile dringt es in das umliegende Gewebe ein und die Konzentration nimmt ab. Über die Blutgefäße wird die Lösung abtransportiert, zum Teil gelangt es in den Blutkreislauf. Der Patient spürt, dass die Betäubung wieder abklingt, allerdings fällt auf, dass die Wirkung zwar innerhalb von zehn Minuten eintritt, das Abklingen allerdings gut drei Stunden beanspruchen kann.

In der Regel kehrt das Gefühl zuerst in den Zähnen und im Kiefer zurück, erst danach auch in die Lippen, die Wange und die Zunge.

Die schmerzfreie Behandlung als Kassenleistung

Zu den in der Zahnheilkunde verwendeten lokalen Maßnahmen der Schmerzausschaltung zählen:

✔ die Infiltrationsanästhesie: Das Medikament wird unter die Schleimhaut bzw. nahe der Wurzelspitze injiziert.

✔ die Leitungsanästhesie: Das Medikament wird möglichst nah am Nervenstamm injiziert – meist im Unterkiefer des Patienten.

✔ die intraligamentäre Anästhesie: Das Medikament wird direkt an der Wurzel injiziert.

✔ die intraossäre Anästhesie: Das Medikament wird direkt in den Knochen zwischen den Zahnwurzeln injiziert.

✔ die Oberflächenanästhesie: Das Medikament wird in Form einer Salbe oder eines Sprays auf der Schleimhaut aufgetragen – zumeist um Einstiche zu betäuben oder Würgereize zu unterdrücken.

➥ All diese Techniken werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

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