Zahnärztliche Spezialisierung: Die Zahnärztekammer Nordrhein erkennt Dr. med. dent. Yoo (M.Sc.) als Spezialist der Oralchirurgie an!

Schon als junger Assistenzzahnarzt einer Tagesklinik in Düsseldorf stellte Dr. med. dent. Joung-Min Yoo von Viva Dental Mönchengladbach ein gesteigertes Interesse für die Oralchirurgie fest. Er belegte ein postgraduales Universitätsstudium der Oralchirurgie, das er mit dem Titel „Master of Science“ an der Donau Universität im österreichischen Krems erfolgreich abschloss. Daraufhin erhielt er eine verantwortungsvolle Position als angestellter Zahnarzt der oralchirurgischen Abteilung in der Düsseldorfer Tagesklinik.

Nur wenig später verschlug es ihn in die Schweiz, genauer gesagt nach Aarau – von fort dort nach Zürich. Hier zeichnete er sich für die zahnmedizinischen Bereiche der Oralchirurgie und auch der Implantologie verantwortlich. Im Jahr 2015 kehrte er nach Deutschland zurück, um mit Viva Dental Mönchengladbach-Wickrath eine Zahnarztpraxis zu eröffnen, die auf Oralchirurgie und Implantologie spezialisiert ist.

Doch eine solche Spezialisierung beruht auf der Anerkennung der Zahnärztekammer Nordrhein. Sie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die Dr. med. dent. Yoo zu erfüllen wusste.

Voraussetzungen für eine zahnärztliche Spezialisierung (§ 13 der Berufsordnung)

➊ Es müssen fundierte praktische wie auch theoretische Kenntnisse in dem angestrebten Spezialgebiet vorliegen, die auf dem aktuellsten Stand der fortschreitenden zahnmedizinischen Wissenschaft beruhen. Diese Erfahrungen sind der Zahnärztekammer Nordrhein durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen.

➋ Zudem muss der Zahnarzt darlegen, dass der angegebene Tätigkeitsschwerpunkt auch tatsächlich einen Schwerpunkt in seiner alltäglichen Praxis ausmacht. Hierzu muss er z. B. entsprechende Fallzahlen vorlegen und eine mindestens zweijährige, praxisrelevante Erfahrung nachweisen.

➜ Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Zahnarzt die Anerkennung seiner Tätigkeitsschwerpunkte durch die Zahnärztekammer Nordrhein beantragen, um diese Spezialisierung schließlich auch auf seinem Praxisschild auszuweisen.

Vertrauen Sie auf die zahnärztliche Spezialisierung von Viva Dental!

Seit dem 6. August 2014 verfügt Dr. med. dent. Yoo über die Anerkennung der Zahnärztekammer Nordrhein in Bezug auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Oralchirurgie sowie in den hierin integrierten Bereichen der Implantologie und Parodontologie. Es gelang ihm, die strengen Kriterien zu erfüllen, welche an spezialisierte Zahnärzte gestellt werden, und hat nunmehr die Erlaubnis, seine Spezialisierungen auch als Tätigkeitsschwerpunkte auszuzeichnen.

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